DE FR IT
Verein eJustice
Kontakt

Geschäftsstelle eJustice.CH

Postfach 3134
3001 Bern

Tel. +41 58 462 47 23

info@eJustice.ch

Twitter: @ejusticeCH

Koordination im E-Government Recht

Durch eine Koordination der Lösungsfindung und die Vereinfachung des Wissenstransfers in rechtlichen Fragen werden die Gemeinwesen bei der Adressierung und Klärung rechtlicher Fragen unterstützt. Der Verein eJusticeCH nimmt die Aufgabe einer Koordinationsstelle für rechtliche Fragen im E-Government-Umfeld wahr.

Die Ausgangslage

Im Januar 2016 trat die erneuerte öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz in Kraft, mit welcher die Organisation und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz geregelt wird. Der gestützt darauf erarbeitete Schwerpunktplan 2017-2019 als Umsetzungsinstrument zu dieser Strategie enthält die der Zielerreichung dienenden strategischen Ziele und Leistungen. Auf Initiative des Vereins eJustice.CH wurde eine strategische Leistung „Koordination im E-Government Recht“ (Strategische Leistung 4) in den Schwerpunktplan 2017-2019 aufgenommen. Die Leistung basiert auf dem Vorhaben "B1.16 Wissensmanagement E-Government Recht" aus dem Jahre 2015.

Die Strategische Leistung

Rechtliche Fragestellungen und Herausforderungen sind bei der Umsetzung von E-Government Projekten allgegenwärtig. Gemäss der geltenden Rahmenvereinbarung stellen Bund und Kantone sicher, dass der Rechtsetzungsbedarf frühzeitig evaluiert wird und neu zu schaffende Rechtsgrundlagen zeitgerecht als Teilprojekte in die Projektplanung und -abwicklung aufgenommen werden. Die neu in den Schwerpunktplan 2017-2019 aufgenommene strategische Leistung hat zum Ziel, den Wissenstransfer in rechtlichen Fragen systematisch zu vereinfachen und die Gemeinwesen bei der Adressierung und Klärung dieser Fragen zu unterstützen. Der Verein eJustice.ch nimmt als leistungsverantwortliche Organisation die Aufgabe einer Koordinationsstelle für rechtliche Fragen im E-Government-Umfeld wahr.

Einzelne Massnahmen

Um diesen Vorgang zu unterstützen hat der Verein eJustice.CH die Schaffung einer Fachgruppe von Juristinnen und Juristen aus den Kantonen angestossen, die sich mit E-Government-Themen auseinandersetzen. Vorgesehen sind zwei Sitzungen der Fachgruppe im Jahr, wobei die Themen von Seiten der Fachgruppe festgelegt werden. Zudem können die E-Government Projekte bei konkreten rechtlichen Fragen eine summarische Erstberatung erhalten. Die wichtigsten rechtlichen Erkenntnisse, sowie die Ergebnisse aus den Sitzungen der juristischen Fachgruppe und den Beratungsdienstleistungen sollen auf der Wissensplattform zu rechtlichen Fragen im E-Government veröffentlicht werden. Die im Rahmen des E-Government Aktionsplans aufgebaute, seit August 2014 bestehende Wissensplattform bietet einen Überblick der Rechtsfragen im E-Government und soll den Zugang zum juristischen Fachwissen erleichtern. Sie ist neu überarbeitet und aktualisiert zu finden unter www.egovernment.ch/recht. Bedeutende Neuerungen und Aktualisierungen werden durch den E-Government-Newsletter kommuniziert.

Ansprechperson

Ihre Bemerkungen, Anfragen oder Vorschläge richten Sie bitte an Timur Acemoglu, Co-Geschäftsführer des Vereins eJustice.CH:
timur.acemoglu@ejustice.ch; Tel. 058 462 47 23

Links
Koordination in rechtlichen Fragen betreffend E-Government

Dokumentation rechtliche Fragen