CHLexML

Ausgangslage und Ziel

Ziel des vorgenannten Projektes war die Gewährleistung einer hohen Qualität der elektronisch publizierten Rechtsdaten mit Hilfe von einheitlichen technischen und methodischen Standards für die Publikation von Erlassen, Entscheiden und weiteren juristischen Dokumenten. Durch die Verwendung einheitlicher Standards sollten die Darstellung, Aufbereitung, Veredelung und Vernetzung der Rechtsinformationen erleichtert werden.
Konkret sollten Datenstrukturmodelle für schweizerische Rechtsdaten (CHLexML) erarbeitet werden, dies in Form von je einem XML Schema für:

  • rechtsetzende Daten von Bund, Kantonen und Gemeinden (CHLexML I);
  • die Publikation von [Gerichts]Entscheiden (CHDecML oder «CHLexML II»);
  •  juristische Publikationen allgemein (CHDocML oder «CHLexML III»)

Entwicklung und aktueller Stand

Die Arbeiten wurden in einer Arbeitsgruppe des Schweizerischen Vereins für Rechtsinformatik (SVRI, heute Verein eJustice.CH) geleistet. In diesem Rahmen wurde ein Datenstrukturmodell für rechtsetzende Daten von Bund, Kantonen und Gemeinden in Form eines XML Schemas erarbeitet (CHLexML). Leider konnte der entworfene Standard in der Folge nicht anhand konkreter Publikationsprojekte pilotiert und weiterentwickelt werden. Zwar erfolgten einige relativ umfangreiche Tests, der Kanton Wallis hat zudem den Standard bei einer Überarbeitung seiner Online-Rechtssammlung angewendet. Des Weiteren haben einige weitere Kantone sich bei der Erneuerung ihrer Publikationslösungen von Seiten der Anbieter zusichern lassen, dass das Schema CHLexML unterstützt wird. Hingegen hat die Bundeskanzlei bereits im Jahr 2013 kommuniziert, dass für die Erneuerung der amtlichen Veröffentlichungen des Bundes nicht auf CHLexML, sondern auf die Ergebnisse des internationalen Standardisierungsprojektes „Akoma Ntoso“ (AKN) gesetzt wird.
Nachdem auch auf die öffentliche Konsultation im Frühling 2017 negative Rückmeldungen eingegangen waren, hat der Verein eJustice.CH eine Analyse bei einem in die Entwurfsarbeiten involvierten Experten in Auftrag gegeben. Dieser hat bestätigt, dass bei CHLexML gegenüber AKN Schwächen bestehen. Dem Verein sind zudem auch kantonale Analysen bekannt, welche die Vorteile von AKN hervorheben und sich für diesen „Standardisierungsweg“ aussprechen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand des Vereins eJustice.CH am 14. November 2017 zum Schluss gekommen, dass die Arbeiten an CHLexML (eCH-0095) als Standard für die Publikation von Rechtserlassen definitiv eingestellt werden und das Projekt beendet wird. Dieser Beschluss wurde in der Folge an der Generalversammlung des Vereins eJustice.CH vom 19. März 2018 allen Mitgliedern kommuniziert.

Dokumentation

Version 1.10 – (Stand:05.2017)
Schema CHLexML
Blue Book
Technical Reference
Standard

Version 1.09 – (Stand:12.2009)
Schema CHLexML
technische Dokumentation

Version 1.0 – (Stand:12.2008)
CHLexML Blue Book, Elektronischer Standard für Erlasstexte
CHLexML Blue Book Appendix, Data Standard for the Representation of Swiss Law Texts – Technical XML Reference
Schema CHLexML
technische Dokumentation

Ausblick

Nach Ansicht des Vereins eJustice.CH können die Ergebnisse des Standardisierungsprojekts AKN nicht per se als Standard für die Schweiz Geltung beanspruchen. Um weltweit anwendbar zu sein, besitzt AKN vielmehr eine enorme Flexibilität. Sofern ein auf die schweizerischen Verhältnisse angepasster Standard als wünschbar erscheint – und die Anwender in der Schweiz sich dieser Überzeugung des Vereins eJustice.CH anschliessen – könnte gestützt auf die im Rahmen von eCH-0095 geschaffenen Grundlagen allenfalls ein auf AKN basierender Schweizer Standard „AKN Swiss Finish“ erarbeitet werden, ähnlich wie dies beispielsweise in Japan geschehen ist. Dies müsste jedoch zu gegebener Zeit im Rahmen einer neu zu gründenden Fachgruppe des Vereins eCH erfolgen, an welcher die Anwender (Bundeskanzlei, kantonale Staatskanzleien, Anbieter und ev. Privatwirtschaft bzw. Zivilgesellschaft) prominent zu beteiligen sind. Der Verein eJustice.CH stellt selbstverständlich das bisher erarbeitete weiterhin zur Verfügung und ist gegebenenfalls bereit, diesbezügliche Arbeiten wiederum tatkräftig zu unterstützen.

Weitere Informationen:

Verein eJustice.CH
Postfach 3134
3001 Bern

Kontaktperson

Viviane Beuggert
058 462 47 23
info[at]ejustice.ch